ebike, Pedelec oder Elektrorad?

Im Jahr 2012 wurden bislang so viele Pedelecs verkauft, wie in sonst keinem Jahr zuvor. Damit zeigt sich, dass diese praktischen Fahrräder nun endgültig aus ihrem Schattendasein herausgetreten und auch aus dem Alltag nicht mehr wegzudenken sind. Maßgeblich dazu beigetragen haben auf der einen Seite die gestiegene Angebotspalette der Fahrradhersteller, die erheblich günstigeren Preise und nicht zuletzt die positive Berichterstattung in den Medien.

Die Beiträge über Elektrofahrräder sind jedoch nicht immer hilfreich, sondern sorgen oftmals auch für Verwirrungen. Grund hierfür ist meistens die mitunter nicht immer korrekte Verwendung der Begriffe ebike, Pedelec und Elektrofahrrad. Die einzelnen Begriffe unterscheiden sich nämlich zum Teil erheblich voneinander. Als Oberbegriff aller Fahrräder mit einer elektrischen Motorunterstützung dient die Bezeichnung Elektrofahrrad oder Elektrorad . Diese fasst im Grunde genommen also nur die beiden anderen Begriffe ebike und Pedelec zusammen, ohne eine weitere Unterscheidung vorzunehmen. Im allgemeinen Sprachgebrauch hat es sich jedoch mittlerweile eingebürgert, dass mit dem Wort Elektrofahrrad in der Regel nur die Fahrräder gemeint sind, die ohne Weiteres im Straßenverkehr bewegt werden dürfen, also ohne Versicherungs-, Führerschein- oder Kennzeichenpflicht. Dieser Gesichtspunkt stellt auch schon das wesentliche Unterscheidungsmerkmal der beiden anderen Begriffe ebike und Pedelec dar.

Bei einem Pedelec wird das Treten in die Pedalen "lediglich" unterstützt

Bei einem Pedelec wird das Treten in die Pedalen "lediglich" unterstützt

Bei einem Pedelec wird der Fahrer ledig beim Treten durch einen Elektromotor unterstützt. Zur Fortbewegung muss der Fahrer also immer noch selber treten. Die Motorunterstützung funktioniert jedoch nur bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h. Bei einem ebike ist es hingegen möglich, auch nur mit Motorkraft alleine zu fahren, also ohne selber treten zu müssen. Die Motorunterstützung wird bei den ebikes auch erst bei 45 km/h abgeschaltet.

Die Motorleistung ist bei einem Pedelec außerdem auf maximal 250 Watt begrenzt, während die Leistung bei ebikes derzeit maximal 500 Watt betragen darf. Dies führt bei den stärkeren und schnelleren ebikes letztlich dazu, dass sie verkehrsrechtlich als Leichtkrafträder eingeordnet werden. Aus diesem Grund müssen Fahrer eines ebikes mindestes im Besitz eines Mofa- Führerscheins sein und es besteht außerdem eine generelle Versicherungspflicht , so dass das ebike selbst auch noch ein Versicherungskennzeichen benötigt. Das ebike ist in der Praxis eher mit einem Mofa zu vergleichen, während das Pedelec mehr dem Fahrrad zuzuordnen ist.